Richtigstellung der F.A.Z. in Sachen "Verlegerbeteiligung"

Die Frankfurter Allgemeinen Zeitung F.A.Z. wurde von dem Landgericht Frankfurt (Beschluss vom 20. Dezember 2916, Au. 2-03 O 410/16) dazu verurteilt, eine Gegendarstellung zu dem Artikel ihres stellvertretenden Feuilleton-Chefs Michael Hanfeld in der Ausgabe vom 28. November 2016 (S. 11, "In der Schwebe – bei der VG Wort verbleiben die Verteilungsfragen offen") abzudrucken. In dem Artikel von Michael Hanfeld wurde wahrheitswidrig behauptet, Martin Vogel sei an der Schaffung der unzulänglichen Gesetzeslage beteiligt gewesen, die dazu geführt hat, dass der BGH im Urteil "Verlegerbeteiligung" die von der VG Wort seit Jahrzehnten geübte Verteilungspraxis als rechtswidrig verurteilt hat.
In ihrer Samstagsausgabe vom 21. Januar 2017 hat die F.A.Z. nun eine "Richtigstellung" abgedruckt (Feuilleton, S. 16), die insgesamt drei entsprechende Artikel von Michael Hanfeld umfasst. Zu den Hintergründen s. den Beitrag bei vginfo.org und bei meedia.

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