Mit Urteil vom 30.6.2015 hat das LG München entschieden, dass YouTube keinen Schadensersatz an die GEMA bezahlen muss für (Musik-) Videos, die Nutzer auf YouTube hochladen. YouTube sei als Hostprovider einzuordnen und hafte daher nicht für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzern.
S. Meldung bei heise