Nach Auffassung von EuGH-Generalanwalt Melchior Wathelet stellt das Setzen eines Hyperlinks zu einer Website, auf der ohne Zustimmung des Rechtsinhabers Fotos veröffentlicht worden sind, keine Urheberrechtsverletzung dar. Dabei kommt es auch nicht auf die Beweggründe der Person, die den Hyperlink gesetzt hat, an oder darauf, ob diese Person wusste oder hätte wissen müssen, dass die ursprüngliche Wiedergabe der Fotos auf der anderen, von ihr verlinkten Website, ohne Zustimmung des Rechtsinhabers erfolgt ist. ... mehr