EuGH erlaubt Handel mit Gebrauchter Software

Im Verfahren Rs. C 128/11 – usedsoft ./. Oracle hat sich der EuGH m. Urteil vom 3. Juli 2012 (hier die Pressemeldung) auf Vorlage des BGH für einen weitgehend liberalisierten Handel mit gebrauchter Software ausgesprochen. Insb. soll auch die Weitergabe ursprünglich nur per download erworbener Software zulässig sein. Unzulässig ist aber die Aufspaltung sog. Volumenlizenzen. Es ist zu erwarten, dass die großen Softwarehäuser die Weitergabe ihrer Programme nunmehr verstärkt durch technische Schranken und Anpassung der Vertriebsmodelle einschränken. Generell ist beim Erwerb "gebrauchter" Softwarelizenzen auf einen lückenlosen Nachweis der Rechteinhaberschaft zu achten.

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