Mit Urteil vom vom 27.07.2017, Az. 3 U 220/15 Kart — hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg u.a. zum Umfang und Reichweite der Vermutungswirkung eines Copyrights-Vermerks © für die damit behauptete Rechteinhaberschaft entschieden. Demnach löst ein solcher Hinweis die Vermutungswirkung nach § 10 Abs. 3 UrhG nur aus, wenn zusätzlich gerade auf die Ausschließlichkeit der Rechtseinräumung an den in dem Copyright-Hinweis genannten Rechteinhaber hingewiesen wird. ... mehr Zudem soll eindeutig angegeben werden, auf welche Nutzungsrechte sich die exklusive Nutzungsrechteinräumung erstreckt. Schließlich hat des OLG Hamburg a.a.O. entschieden, dass auch privaten Normwerke wie DIN-Normen Urheberrechtsschutz genießen können, aber nur, wenn sie den Anforderungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllen, also "persönliche geistige Schöpfungen" darstellen.