Das Bundeskartellamt hat erneut eine Beschwerde der VG Media gegen Google abgewiesen. In Reaktion auf die unklare Rechtslage seit Einführung des umstrittene Leistungsschutzrechts der Presseverleger ist Google dazu übergegangen, Suchergebnisse in Onlinepublikationen von von der VG Media vertretenen Verlagen nur noch stark verkürzt aufzuführen und längere "Snippets" nur bei unentgeltlichen Lizenzen anzuzeigen. Dies sei sachlich gerechtfertigt und verstößt nach Ansicht des Bundeskartellamts (BKartA) nicht gegen Kartellrecht: „Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen kann kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen."
Derweil konnten VG Media und Google im Rahmen des Schiedsverfahrens zum Leistungsschutzrecht keine Einigung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt DPMA erzielen; das Verfahren wurde endgültig für gescheitert erklärt. Zuvor hatte das Schiedsgericht den "Tarif Presseverleger" in seiner gegenwärtigen Form für nicht angemessen gehalten.