80.000,- EUR Nachvergütung für freien Bild-Journalisten einer Tageszeitung (OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2016, Az. 4 U 40/15)

Mit Urteil vom 11.02.2016 (Az. 4 U 40/15) hat das OLG Hamm einem Fotografen und freien Bild-Journalisten gegen einen Zeitungsverlag eine angemessene Nachvergütung nach §§ 32, 32a UrhG i.H.v. knapp 80.000,- EUR zugesprochen. Der klagende Fotograf war mehrere Jahre für die Zeitung als Fotograf tätig und lieferte insg. ca. 3.500 Bildbeiträge, die per Email von der Redaktion beauftragt wurden. Je Bild erhielt er, unabhängig von dessen Größe, ein Honorar i.H.v. 10,- EUR (netto).  Aus den Urteilsgründen: ... mehr