"Das Original" muss auch das Original sein (OLG Celle, Urt. v. 04.09.2018, Az. 13 U 77/18)
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 4. September 2018, Az. 13 U 77/18, entschieden, dass der Verkäufer eines "Abnehmpulvers" dieses einstweilen nicht mit dem Zusatz "Das Original" bewerben darf, da der Verbraucher dadurch im konkreten Fall in die Irre geführt werde.