Urheber erbringen gegenüber Herstellern/Importeuren keine umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen (EuGH, Urteil vom 18.01.2017, RS. C-37/16 – Minister Finansów / SAWP)

Mit Urteil vom 18. Januar 2017 in der Rechtssache C-37/16 des "Minister Finansów" (Finanzminister, Polen) gegen die polnische Verwertungsgesellschaft SAWP (Künstlervereinigung von Aufführenden musikalischer Werke mit oder ohne Text) hat der EuGH klargestellt, dass für urheberrechtliche Geräteabgaben keine Mehrwertsteuer nach der Mehrwertsteuerrichtlinie geschuldet ist.

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