KSK für Design-Auftraggeber und Unternehmen: die Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialkasse, die mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) betraut ist, bietet selbständigen (freiberuflichen) Künstlern aus den Bereichen Musik, darstellende Kunst und bildende Kunst (einschließlich Design) sowie selbständigen Publizisten einen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung (insb. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in einer Krankenversicherung freier Wahl), der dem Sozialversicherungsschutz angestellter Arbeitnehmer entspricht. Insb. müssen selbständige Designer etc. nur […]

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