Keine Täterhaftung des Medienhändlers für Plagiat in Kompilation (AG Hamburg, Beschl. v. 22.09.2014, Az. 36a C 98/14)

Mit ausführlich begründetem Beschluss vom 22.9.2014 (Az. 36a C 98/14) hat das AG Hamburg die Täter- und Gehilfenhaftung eines Medienhändlers (eigener Vertrieb u.a. von Audio-CDs) für rechtsverletzenden Inhalte in einer Musik-Kompilation verneint. Zwar handele der Händler selbst und sei daher grundsätzlich verschuldensunabhängig zu Unterlassen und, daraus resultierend, zum Kostenersatz für die anwaltliche Abmahnung verpflichtet. Dadurch […]

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