BVMI / Musikindustrie darf Werbepartner unliebsamer Online-Dienste nicht länger belästigen (LG Berlin, einstw. Verfügung von "YouTube mp3")

Wie heise meldet, hat der Online-Dienst YouTube MP3, mit dem man die Tonspur von YouTube-Videos extrahieren und downloaden kann (sog. Stream-Ripper) eine einstweilige Verfügung gegen den BVMI e.V. erwirkt, wonach diesem untersagt wird, Anzeigenkunden und Werbepartner von YouTube MP3 aufzufordern, keine Werbung mehr auf YouTube MP3 zu schalten und zu behaupten, der Dienst sei "illegal".

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