Beschränkung der Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing (OLG Hamm, Beschl. v. 4. November 2013, Az. 22 W 60/13)
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 4. November 2013 (Az. 22 W 60/13) u.a. festgestellt, dass ein Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen nicht grundsätzlich für Rechtsverletzungen haftet, wenn auch andere Personen, insbesondere die im Haushalt lebenden Kinder, Zugriff auf den Anschluss hatten.
"Du" is' nich, Digga! (BGH, U.v. 17. 07.2013, Az. I ZR 34/12 – "Runes of Magic")
Mit Urteil von 17.07.2013, dessen Begründung nun vorliegt, hat der BGH in dem Verfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den zwischenzeitlich von Gameforge übernommenen Online-Spiele-Anbieter Frogster betreffend das Spiel "Runes of Magic" entscheiden, dass eine Werbung, die sich einer ausgeprägten Jungendsprache (Ansprache mit "Du", Verwendung von Anglizismen) bedient, eine nach § 8 Abs. 1 […]