Haftung von Internetplattform für Fremd-Content als Eigenem

In einem von RA Verweyen auf Seiten des Rechteinhabers betriebene Verfahrens betreffend die Verantwortlichkeit und Haftung des Betreibers einer Internetplattform für Drittinhalte wie für eigene Inhalte ("Zu eigen machen") wurde Berufung zum Kammergericht Berlin eingelegt. Das LG Berlin hatte u.a. aufgrund der äußeren Gestaltung (homogenere Gesamteindruck, dominanten "Branding") und Rechteeinräumungen in den AGB der Beklagten […]

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