EuGH-Entscheidung zu Geräteabgaben in in Sachen Amazon ./. Austro Mechana (EuGH, Urteil v. 11. Juli 2013, Rs. C‑521/11, Amazon/Austro Mechana)
Der EuGH hat mit Urteil vom 11. Juli 2013 in Sachen Amazon ./. Austro Mechana, Rechtssache C‑521/11 erneut zur Rechtmäßigkeit verschiedener Aspekte der Urheberabgaben auf Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien geurteilt, wie folgt (Hervorhebungen hier):
Auskunfts- und Zahlungsforderungen der ZPÜ per Einschreiben/Rückschein
Die ZPÜ versendet z.Z. in einer offensichtlich groß angelegten Aktion massenhaft Auskunfts- und Zahlungsaufforderungen per Einschreiben/Rückschein an die Hersteller, Importeure und Händler von unterschiedlichen Gerätetypen und Speichermedien, die nach Ansicht der ZPÜ für die Anfertigung sog. Privatkopien genutzt werden, u.a. PCs, Mobiltelefone, Festplatten, MP3-Player, NAS-Drives, Multimediaplayer, USB-Sticks, Speicherkarten, DVDs und CDs.