Geräteabgaben: Händler- und Importeursmeldungen künftig formfrei
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat mit Wirkung zum 9. Juli 2013 die seit 1996 gültigen Musterformulare für die Händler- und Importeursmeldungen gem. § 54b Abs. 3 Nr. 2 und § 54f UrhG aufgehoben, so dassdie Meldungen nun formfrei abgegeben werden können und inhaltlich nur noch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.