Gegendarstellung muss aus Online-Archiv gelöscht werden (BGH, Urteil v. 28.09.2021, VI ZR 1228/20)
Mit Urteil v. 28.09.2021, VI ZR 1228/20 (https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20210163) hat der BGH entschieden, dass der Betroffene einen Anspruch auf Löschung einer selbst erwirkten Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans (hier des Online-Portals www.bild.de) hat, wenn die unzulässige Erstmitteilung dort nicht mehr zum Abruf vorgehalten wird: