"Button-Lösung" der VRRL: "… danach kostenpflichtig" nicht eindeutig (OLG Köln, Urteil v. 15.1.2016, Az. 6 U39/15 – Amazon Prime)

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 15.1.2016, Az. 6 U39/15 festgestellt, dass die Beschriftung des Bestell-Buttons von Amazons "Prime"-Dienst – ursprünglich "jetzt anmelden", zuletzt "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" nicht hinreichend eindeutig i.s.d. der sog. "Button-Lösung" nach § 312j BGB (n.F.) und Art. 8 Abs. 2 der europäischen Verbraucherrechtsrichtlinie VRRL und darüber hinaus irreführend ist. ... mehr

Nach der "Button-Lösung" muss ein Unternehmer bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat, dem Verbraucher bestimmte, in Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, 5, 11 und 12 EGBGB aufgeführte Informationen klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen, und zwar unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt. Dabei hat der Unternehmer die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, so muss diese Schaltfläche gut lesbar nur mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Die Beschriftung "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" weise den Verbraucher nicht ebenso deutlich wie "zahlungspflichtig bestellen" darauf hin, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber Amazon verbunden ist, die nur dann entfällt, wenn der Vertrag in der Probezeit rechtzeitig gekündigt wird.

Die von der Beklagten gewählte Formulierung sei zudem irreführend, denn es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaube, lediglich eine kostenfreie Probezeit zu buchen, und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei. Der Gesamtkontext der Webseite mit den Überschriften "Jetzt 30 Tage testen" und "Bitte überprüfen und bestätigen Sie ihre Angaben, um die Probezeit zu starten" verstärke diese Gefahr.

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