Deckelung der Kosten für Filesharing-Abmahnungen (AG Hamburg Beschl. v. 07.07.2013, Az. 31 a C 108/13; AG München, Hinweis v. 27.08.2013, Az. 224 C 19992/13)

Update: nach dem Amtsgericht Hamburg (Beschluss v. 07.07.2013, Az. 31 a C 108/13) deckelt nun wohl auch das Amtsgericht München die Kosten für Filesharing-Abmahnungen (Verfügung/Hinweis v. 27.08.2013, Az. 224 C 19992/13)" … Die Klagepartei wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Ansicht des Gerichts auch ein deutlich unter EUR 10.000,00 liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht kommt. Auf die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.07.2013, Aktenzeichen 31a C 109/13) wird hingewiesen. …" ... mehr

Am 28.06.2013 hat der Bundestag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BT- Drucksache 17/13057) beschlossen. Das Gesetzt sieht unter anderem vor, dass bei bestimmten Urheberrechtsverstößen der für die anfallenden Anwaltsgebühren wichtige Streitwert bei 1.000,- EUR liegt, die gesetzlichen Kosten bei einer anwaltlichen Abmahnung betragen in diesen Fällen dann (nur) 155,30 EUR. In Kraft getreten ist das Gesetz noch nicht, der Bundesrat muss noch zustimmen, was für den September vorgesehen ist.

Das Amtsgericht Hamburg greift nun – soweit ersichtlich als erstes Gericht – vor und legt in einem Filesharing-Verfahren (Beschluss v. 07.07.2013, Az. 31 a C 108/13) den Streitwert auf 1.000,- EUR fest. Nach Auffassung des Gerichts sei das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken bereits jetzt zu berücksichtigen, auch wenn es bislang noch nicht in Kraft sei.

Die Entscheidung ist folgerichtig. Denn der Gesetzgeber wollte mit der Streitwertfestlegung im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken gezielt gegen überhöhte Forderungen in Filesharing-Abmahnungen vorgehen und hat dies bei der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am 28.06.2013 unmissverständlich artikuliert. Er hatte also genau die Konstellation im Auge, über die das Amtsgericht Hamburg nun zu entscheiden hatte. Dass das Gericht sein Ermessen bei der Streitwertfestsetzung daran orientiert, ist zu begrüßen.
Ebenfalls berichtet bereits sueddeutsche.de.

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