Bundespatentgericht: Designschutz für Schriften (Buchstaben und Buchstabenkombinationen) (BPatG, B.v. 13.2.2014)

Mit Beschluss vom 13.02.2014 entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass Buchstaben und Kombinationen von Buchstaben als grafische Symbole Designschutz i.S.v. § 1 Nr. 1 und 2 DesignG erlangen können, wenn sie besonders ausgestaltet sind. Das BPatG hatte zu entscheiden über neun in serifenlosen Versalien gestaltete Einzelbuchstaben, angeordnet in drei Zeilen aus jeweils drei Buchstaben, übereinander gestellt, welche insgesamt einen monolithischen Block bildeten. Hierin erkannte der Senat eine besondere Ausgestaltung i.S.d. DesignG; insbesondere handele es sich nicht um eine bekannte Schriftart: ... mehr

„Die Gestaltung von Schriftzügen gehört zu den Tätigkeiten eines Grafik- und Kommunikationsdesigners, und berührt unter anderem Arbeitsbereiche von Druckern, Typografen und/oder Schriftsetzern. Dabei kann die Wahl der Schriftart, Schriftgröße, Schriftstärke oder Groß- oder Kleinschreibung ein Teil des unter ästhetischen Gesichtspunkten stehenden kreativen Gestaltungsprozesses sein, auch in der Verwendung von Standardschriftarten, zumal in der Werbung Schriften in Abhängigkeit von der Zielgruppe unterschiedliche Assoziationen auslösen können (vgl. W. Koschnick, Standard-Lexikon Werbung Verkaufsförderung Öffentlichkeitsarbeit, Band 2, S. 936). Anwendungsbereiche für Grafikdesign der vorliegenden Art können die in der Anmeldung genannten Erzeugnisse sein. Das vom Anmelder vorgelegte Muster eines Buches (der Buchdeckel hier verkleinert wiedergegeben) zeigt im Übrigen, dass die vorliegende, von einer einzeiligen Normalschrift deutlich abweichende Buchstabenanordnung – wie NORDERNEY oder Norderney – für den Betrachter als besonders grafisch gestaltete Form wirkt."

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