Falschparker-Fotos kein Verstoß gegen DSGVO (VG Ansbach, Urteile v. 02.11.2022, Az. AN 14 K 22.00468, Az. AN 14 K 21.01431)
Mit zwei Urteilen von 02.11.2022 (Az. AN 14 K 22.00468, Az. AN 14 K 21.01431) hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden, dass das Fotografieren von Falschparkern, und das Senden dieser Fotos per Email an die zuständigen Verkehrsbehörden, keinen Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO darstellt. Fraglich war insb. ob bei der digitalen Übermittlung der Falschparker-Fotos um eine […]