Werbung für "Tribute-Show" darf nicht den falschen Eindruck erwecken, dass Prominente_r die Show unterstützt (BGH, Urt. v. 24. Februar 2022, Az. I ZR 2/21)

Mit Urteil vom 24. Februar 2022 (Az.  I ZR 2/21) hat der Bundesgerichtshof zur Werbung für sog. "Tribute-Shows" entschieden. Streitgegenständlich war eine Show über und mit den größten Hits der bekannten Sängerin Tina Turner, die sich – letztlich erfolglos – gegen die Nutzung ihres Namens und Abbildes (dargestellt durch eine andere Sängerin) gewandt hatte: 

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