Versicherung muss Versicherungsnehmer über unwirksame AGB-Klauseln informieren (BGH, Urteil v. 31.03.2021, Az. IV ZR 221/19)

Mit Urteil vom 31.03.2021, Az. IV ZR 221/19, hat der Bundesgerichtshof BGH u.a entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen verpflichtet ist, seine Versicherungsnehmer über unwirksame Klauseln in ihren Versicherungsbedingungen zu informieren, da unwirksame Klauseln einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG darstellen. Die Vorschriften über die AGB-Kontrollen sind demnach neben dem Unterlassungsklagegesetz anwendbar, das […]

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