"Trulla" nicht per se strafbare Beleidigung (BVerfG, Beschluss vom 19. August 2020 Az. 1 BvR 2249/19)
Mit Beschluss vom 19. August 2020, Az. 1 BvR 2249/19, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Bezeichnung einer Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt als "Trulla" nicht per se eine strafbare Beleidigung darstellt und erneut die verfassungsrechtichen Maßstäbe für Beleidigungsverurteilungen aufgezeigt.