Zustimmung zu Änderung von AGB per "Pop-Up" wirksam; kein Anspruch darauf, "Hassen und Hetzen" zu dürfen (OLG Dresden, Beschluss vom 19. November 2019, Az. 4 U 1471/19)

Das OLG Dresden hat mit Hinweisbeschluss vom 19. November 2019 (Az. 4 U 1471/19) bestätigt, dass die Zustimmung zu Änderungen von Nutzungsbedingungen (AGB/Terms) einer Social Media-Plattform mittels eines "Pop-Up-Fensters" wirksam eingeholt werden kann; dies ist insb. auch dann nicht sittenwidrig, wenn der Nutzer nur die Wahl hat, entweder der Änderungen der Nutzungsbedingungen zuzustimmen, oder das […]

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