"Ersitzung" gestohlener Kunstwerke (BGH, Urteil vom 19. Juli 2019, Az. V ZR 255/17)

Der Bundesgerichtshof BGH hat vor einigen Tagen entschieden, dass die "Ersitzung" (= der Erwerb des Eigentums an einer beweglichen Sache, die man 10 Jahre lang in Besitz hat) von Kunstwerken auch dann nach § 937 BGB erfolgt, wenn diese (ursprünglich) gestohlen wurden. D.h.: auch in diesem Fall muss der ursprüngliche, bestohlene Eigentümer der Sache nachweisen, […]

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