BGH legt Frage der Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen dem EuGH vor (BGH, Beschluss vom 13. September 2018, Az. I ZR 140/15 – YouTube)

Es ist weiter viel Bewegung in der Frage der Secondary Liabiltiy / "Störerhaftung" von Plattformbetreibern für Urheberrechtsverletzungen und die Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch Nutzer/User! Der BGH hat dazu heute eine ausführliche Vorlagefrage betreffend YouTube an den europäischen Gerichtshof adressiert, s. Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Nr. 150/2018 vom 13.09.2018:

+49 30 5156599-80
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