Bettenstreit geht in die nächste Runde (BGH, Urteil vom 29. Juni 2017, Az. I ZR 9/16 – IKEA)
In dem weit beachteten Rechtsstreit eines deutschen Designers gegen den IKEA-Konzern wegen des Designs der IKEA-Betten "Bergen" bzw. "Malm" hat der BGH heute entschieden, dass es für die Entstehung eines Vorbenutzungsrechts nach § 41 Abs. 1 DesignG darauf ankommt, ob die Vorbereitungs- und Nutzungshandlungen des geschützten Designs in Deutschland stattgefunden haben. Der BGH hat das Urteil […]