Landesmedienanstalt geht gegen Schleichwerbung auf YouTube vor

In einem ersten bekannten Fall geht die Landesmedienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) wegen nicht gekennzeichneter Werbung (Schleichwerbung) gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals vor. Laut Medienanstalt stellt dies einen Verstoß gegen die Werbebestimmungen des § 58 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) dar, der ggf. mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 EUR geahndet werden kann. RA Dr. Verweyen […]

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