Kammergericht Berlin: GEMA-Ausschüttungen an Musikverlage rechtswidrig (KG Berlin, Urteil vom 14. November 2016, Az. 24 U 96/14)

Wie der offiziellen Pressemeldung des Kammergerichts und ersten Nachrichtenmeldungen (hier, hier und hier) zu entnehmen ist, hat das Kammergericht Berlin in einem von der Piratenpartei unterstützen Verfahren heute entschieden, dass die GEMA die von ihr vereinnahmten Gelder, u.a. aus der Geräte- und Speichermedienvergütung, nicht an die (heute weitgehend funktionslosen) Musikverlage ausschütten darf, sondern vollständig an die […]

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