Online-Archive müssen Namen Betroffener für Suchmaschinen sperren (OLG Hamburg, Urteil vom 7. Juli 2015, Az. 7 U 29/12)
Mit Urteil vom 7. Juli 2015 (Az. 7 U 29/12) hat das OLG Hamburg in Umsetzung der "Recht auf Vergessen"-Entscheidung des EuGH (Urteil v. 13. Mai 2014, Rs. C-131/12) entschieden, dass Online-Archive eine identifizierende Berichterstattung zwar nicht löschen müssen, dass sie aber gehalten sind, die Auffindbarkeit der identifizierenden Berichterstattung mittels Suchmaschinen zu unterbinden.