BGH: Keine GEMA-Gebühren für Gemeinschaftsantenne (BGH, Urteil vom 17. September 2015, Az. I ZR 228/14 ,
Weitere Schlappe für die GEMA: der BGH hat gestern entschieden, dass für die Weiterübertragung von TV- und Radioprogrammen mittels einer Gemeinschaftsantennenanlage keine Vergütung schuldet, das es sich mit der Wiedergabe an die Wohnungseigentümergemeinschaft aus 343 Wohneinheiten nicht um eine öffentliche Wiedergabe i.S. der maßgeblichen EU-Vorschriften handelt: