YouTube haftet für Nutzer-Videos (nur) als Störer (OLG Hamburg, Urt. v. 01.07.2915, Az. 5 U 87/12 u. 5 U 175/10)
Das OLG Hamburg hat heute in zwei Verfahren (OLG Hamburg, Urteile vom 1.7.2915, Az. 5 U 87/12 und 5 U 175/10) der GEMA gegen YouTube entschieden, dass YouTube nur als sog. Störer für Urheberrechtsverletzungen durch (Musik-) Videos, die von Nutzern hochgeladen werden, haftet. Gegenstand der Verfahren waren Musikstücke, die durch Nutzern als Teil von Videoclips hochgeladen auf YouTube […]
LG München: kein Anspruch der GEMA gegen YouTube für Musikvideos
Mit Urteil vom 30.6.2015 hat das LG München entschieden, dass YouTube keinen Schadensersatz an die GEMA bezahlen muss für (Musik-) Videos, die Nutzer auf YouTube hochladen. YouTube sei als Hostprovider einzuordnen und hafte daher nicht für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzern. S. Meldung bei heise