Gemälde in Möbelkatalog kein "unwesentliches Beiwerk" (Urteil vom 17.11.2014, Az. I ZR 177/13 – Möbelkatalog)
Mit BGH, Urteil vom 17.11.2014 (Az. I ZR 177/13) hat der BGH entschieden, dass es unzulässig ist, ohne Einwilligung und Nennung des Künstlers (Urhebers) in einem Möbelkatalog (gedruckt ebenso wie online) ein Gemälde als Teil einer Möbelausstellung (Darstellung der Produkte) darzustellen und zu veröffentlichen. Es handele sich nicht um ein "unwesentliches Beiwerk" i.S.v. § 57 […]