BGH: Verkürzung der Gewährleistungsfrist in AGB des ZdK unwirksam (U.v. 29. April 2015, Az. VIII ZR 104/14)
Der BGH hat heute entscheiden, dass die Regelung zur Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr in den (Muster-) AGB des ZdK (Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes) aus der maßgeblichen Sicht eines "juristisch nicht vorgebildeten Kunden" einen Widerspruch enthält und daher wegen Verstoß' gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist.