EUGH: Direktübertragungen und Live-Streams nicht durch Urheberrechtsrichtlinie 29/2001 EG geschützt
Mit Urteil vom 26.03.2015 in der Rs. C-279/13 des schwedische Pay-TV Senders C More Entertainment gegen Linus Sandberg hat der EuGH entschieden, dass Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG keinen Schutz für Live-Streams und Direktübertragungen im Internet gewährt. Ein solcher Schutz könne ggf. nur durch nationales Recht in Einklang mit der Urheberrechtsrichtlinie geschaffen werden. Sandberg hatte […]