BGH: Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig (BGH, U.v. 19. März 2015, Az. I ZR 157/13 — Schufa-Hinweis)

Der BGH hat heute entschieden, dass die üblichen Drohungen von Inkassounternehmen mit negativen Meldungen an die SCHUFA i.d.R. rechtswidrig und wettbewerbswidrig sind. Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 040/2015 vom 19.03.2015 Bundesgerichtshof zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber […]

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