Geburtstagszug nicht urhberrechtlich geschützt, Karawane aber schon (OLG Schleswig, U.v. 11.09.2014, Az. 6 U 74/10)

Kurz gesagt: Der „Geburtstagszug" ist urheberrechtlich mangels Schöpfungshöhe nicht geschützt. Die „Geburtstagskarawane" (mit Tieren) ist urheberrechtlich geschützt, die daraus resultierenden Ansprüche der Spielzeugesignerin sind aber verjährt. In einer Pressemitteilung vom 13.09.2014 teilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit, dass es mit Urteil vom 11.09.2014 entschieden habe, dass der von der Klägerin als selbstständiger Spielwarendesignerin entworfene Geburtstagszug keinen Urheberrechtsschutz genießt. […]

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