Verbrauchsgüterkauf und Mängelhaftung: B-Waren sind keine Gebrauchtwaren

Im Kaufrecht können Verbraucher grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Ablieferung der mangelhaften Ware Mangel-Gewährleistung geltend machen. Ausnahmen können beim Verkauf von Gebrauchtwaren vereinbart werden, hier ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich. Eine unsachgemäße Benachteiligung des Verbrauchers liegt dann nicht vor, denn er lässt sich bewusst auf ein höheres Mängelrisiko durch eine bereits […]

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