Webseiten-Betreiber haftet für eingebundene fremde Inhalte (BGH, Urt. v. 04.07.2013, Az. I ZR 39/12 – Terminhinweise mit Kartenausschnitt)
In Urteil vom 4. Juli 2013, Az. I ZR 39/12 – Terminhinweise mit Kartenausschnitt hat der BGH entschieden, dass ein Webseiten-Betreiber, der fremde Inhalte selbst online stellt, für etwaige Urheberrechtsverstöße selbst verantwortlich ist. Eine Berufung auf die Haftungsprivilegierung nach den §§ 8 bis 10 TMG für fremde Inhalte greife nicht. Damit hat der BGH seine […]