EuGH-Entscheidung zu Geräteabgaben in in Sachen Amazon ./. Austro Mechana (EuGH, Urteil v. 11. Juli 2013, Rs. C‑521/11, Amazon/Austro Mechana)
Der EuGH hat mit Urteil vom 11. Juli 2013 in Sachen Amazon ./. Austro Mechana, Rechtssache C‑521/11 erneut zur Rechtmäßigkeit verschiedener Aspekte der Urheberabgaben auf Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien geurteilt, wie folgt (Hervorhebungen hier):