Urheberrechtliche Geräteabgaben unterliegen nicht (mehr) der Umsatzsteuer

Zum 01.01.2019 wurde § 3 Abs. 9 Satz 3 UstG durch Artikel 9 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften aufgehoben. Laut der Gesetzesbegründung in BT-DR 19/4455 war die Gesetzesänderung aufgrund des Urteils des EuGH "SAWP" (Rs. C-37/16) erforderlich.

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