Keine unmittelbare Haftung von ReCommerce-Anbietern und Medienhändlern (OLG Köln, Az. 6 U 154/10; LG Berlin, Urteil v. 14.11.2008, Az. 15 O 120/08)
Nicht abschließend geklärt ist die Verantwortlichkeit und Haftung sog. Recommerce-Anbieter (Unternehmen, die internet-basiert gebrauchte Medien wie Bücher, Audio-CDs, DVDs etc. an- und wieder verkaufen) und allg. von Medienhändlern für Urheber- und Markenrechtsverletzungen durch Produkte, die von dem Unternehmen in Unkenntnis der Rechtsverletzung gehandelt wurden. Z.B. kann ein angekauftes und weiterverkauftes Buch Plagiats-Passagen enthalten oder eine […]