Amazon-Marketplace-Verkäufer haften für Markenverstöße auf Amazon (BGH, Urt. v. 03.03.2016, Az. I ZR 140/14)

In seinem Urteil vom 03.03.2016 (Az. I ZR 140/14) hat der Bundesgerichtshof BGH entschieden, dass Marketplace-Verkäufer für Markenverstöße auf Amazon auch dann haften, wenn die Produktbeschreibung durch einen Dritten nachträglich abgeändert wurde. ... mehr

Im Leitsatz der Entscheidung führt der BGH dazu wie folgt aus:

"Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt."

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