In seinem Urteil vom 03.03.2016 (Az. I ZR 140/14) hat der Bundesgerichtshof BGH entschieden, dass Marketplace-Verkäufer für Markenverstöße auf Amazon auch dann haften, wenn die Produktbeschreibung durch einen Dritten nachträglich abgeändert wurde. ... mehr Im Leitsatz der Entscheidung führt der BGH dazu wie folgt aus: "Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt."