Zur Haftung / Störerhaftung in peer-to-peer-Netzwerken

In einem Aufsatz in MMR, 2009, 590 ff. hatte Rechtsanwalt Verweyen die Grenzen der Haftung bzw. Störerhaftung in Peer-to-Peer-Netzwerken wie eDonkey ausgelotet, anlässlich einer Serie von landes- und oberlandesgerichtlichen Verfahren gegen den Betreiber eines eDonkey-Servers. Diese Ausführungen sind im wesentlichen weiterhin aktuell (bzw. angesichts der Megaupload-Diskussion aktueller denn je!).

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