Workshop Geräte- und Speichermedienabgaben am 13. September 2018 am Donnerstag, 13. September 2018 von 11:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr. ... mehr Highlights: Am 13. September 2018 bieten wir erneut einen Intensiv-Workshop zu den Geräte- und Speichermedien-Abgaben nach §§ 54 ff. UrhG an, der sich an Unternehmen/Unternehmer (Geschäftsleitung) und die zuständigen Mitarbeiter betroffener IT-Unternehmen richtet. Nach §§ 54 ff. UrhG müssen die Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien, mit denen Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken (Filme, Musik, Texte, Fotos und sonstige Bilder) angefertigt werden können, für jedes in Verkehr gebrachte Gerät eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaften bzw. das Inkasso-Unternehmen ZPÜ bezahlen. Die ZPÜ hat dazu teilweise sehr erhebliche Tarife für verschiedene Gerätearten aufgestellt und veröffentlicht (z.B. für PCs, Tablets, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik wie MP3-Player, ext. Festplatten und NAS und Leermedien wie USB-Sticks, DVD- und CD-Rohlinge), die sie rigoros vor der Schiedsstelle UrhR und den Gerichten einklagt. Inhalt des Workshops In dem Workshop werden wir die rechtlichen Hintergründe dieser Abgaben erläutern, welche Unternehmen und welche Gerätetypen davon betroffen sind, und welche Pflichten daraus folgen (z.B. Melde- und Auskunftspflichten). Zudem werden wir verschiede 'druckfrische' Einigungsvorschläge der Schiedsstelle UrhR am DPMA vorstellen, in denen die Schiedsstelle ihr neues Berechnungsmodell für die Vergütungssätze anwendet und ausführlich zur Frage der Vergütung für sog. Business-Geräte Stellung nimmt; von dem OLG München gibt es aktuell keine neuen Urteile, aber Hinweise aus verschiedenen Verfahren, die wir ebenfalls besprechen werden. Referenten: Wiss. MA dipl. jur. Anne Müller und wiss. MA und Wirtschaftsjurist Fabian Tesch LL.M. beraten und vertreten eine Vielzahl von IT-Unternehmen gegen die Forderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften in Verfahren vor der Schiedsstelle UrhR und dem OLG München, insb. in den Bereichen PC, Mobiltelefone und Tablets. Ort, Zeit, Kosten und Anmeldung: Kosten: 490,- EUR zzgl. Umsatzsteuer pro Person (Mitglieder des ZItCo e.V. 440,- EUR zzgl. Umsatzsteuer) Bitte geben Sie bei der Anmeldung an ob Sie Mitglied des ZItCo e.V. sind (Mitglied können Sie unter www.zitco-verband.de werden), den Schwerpunkt Ihres Unternehmens (Herstellung, Import, Handel; welche Gerätearten) und ob sie bereits Kontakt mit der ZPÜ hatten. First come, first serve! Ggf. werden wir einen weiteren Termin anbieten.
Dabei werden wir die aktuellen Forderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften (insb. neue Gesamtverträge und Tarife für PCs, Tablets und Mobiltelefone und weitere neue Gesamtverträge) für neue und für gebrauchte Geräte vorstellen und auf die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung eingehen, insb.
Weiter werden wir uns die neu eingeführten Regelungen zur Sicherheitsleistung und die ersten Beschlüsse der Schiedsstelle UrhR am DPMA und des OLG München dazu ansehen.
Außerdem werden wir erarbeiten, was betroffene Unternehmen und ihre Geschäftsführer/ Vorstände tun müssen und können, um auf die Forderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften angemessen zu reagieren und Haftungsrisiken zu verringern (z.B. Händlermeldungen und Auskünfte, Interimsvereinbarungen, Bildung von Rückstellungen, strukturelle Maßnahmen).
Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen berät und vertritt seit vielen Jahren den IT-Verband ZItCo e.V. sowie eine Vielzahl kleinerer und mittelständischer IT-Unternehmen (Hersteller und Importeure/Händler von PC, Tablets, Mobiltelefone und anderer Hardware, u.a.) in vielen Verfahren zu den Geräte- und Speichermedienabgaben gegen die ZPÜ und die VG Wort vor der Schiedsstelle UrhR beim DPMA, dem OLG München und dem BGH. Für den ZItCo führte er zudem Gesamtvertragsverhandlungen mit ZPÜ und Verwertungsgesellschaften. Im Gesetzgebungsprozess zum neuen VGG und Reformen des Urheberrechts war er als Mitglied des Fachausschusses Urheberrecht der GRUR und für den ZItCo e.V. als Sachverständiger an verschiedenen Anhörungen des BMJV, im Bundestag und Fraktionsausschüssen sowie als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags beteiligt
Rechtsanwältin Rebekka Kramm berät und vertritt eine Vielzahl von IT-Unternehmen gegen die Forderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften in Verfahren vor der Schiedsstelle und dem OLG München, insb. in den Bereichen PC, Mobiltelefone und Tablets.
Der Workshop findet statt am Donnerstag, 13. September 2018 von 11:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr (mit Mittagspause) bei KVLEGAL, Oranienstraße 24 (Aufgang 3), 10999 Berlin (wir empfehlen die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi).
Anmeldung (und Nachfragen) bitte per Mail an workshop@verweyen.legal.