BITKOM / ZVEI und ZPÜ haben sich auf eine neuen Gesamtvertrag für Geräte der Unterhaltungselektronik geeinigt, wonach rückwirkend ab 1. Januar 2008 folgende tariflichen Vergütungssätzen (Auswahl) gezahlt werden sollen: ... mehr Diese Vergütungssätze zeigen erneut, dass die einseitig von der ZPÜ aufgestellten Tarife drastisch überhöht sind. So hat die ZPÜ bisher folgende Abgaben für diese Geräte verlangt: Unternehmen, die bisher die überhöhten Vergütungssätze für Geräte der Unterhaltungselektronik und andere Geräte an die ZPÜ bezahlt haben, können nunmehr Rückerstattungsansprüche gegen die ZPÜ gelten machen, s. dazu Schiedsstelle UrhR mit Einigungsvorschlag vom 27.02.2017, Az. Sch-Urh 61/13. Allerdings ist weiterhin nicht klar, ob die nunmehr geforderten Tarife nicht noch immer überhöht sind, also noch immer keine angemessene Vergütung i.S.v. § 54a Abs. 1 bzw. einen gerechten Ausgleich für die Nachteile der Urheber aus Privatkopien darstellen. So hat die ZPÜ für Tablets ursprünglich 15 EUR verlangt und diese Forderungen nach Verhandlungen mit dem BITKOM zwar auf 8,75 EUR gesenkt. Allerdings hat die Schiedsstelle UrhR nach Durchführung einer umfassenden empirischen Nutzungsstudie errechnet, dass die angemessene Vergütung für Verbraucher-Tablets nur 4 EUR beträgt und dabei festgestellt, dass die Gesamtverträge/Tarife des BITKOM-Gesamtvertrags nicht nachvollziehbar und überhöht sind. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!