Ausweislich des aktuellen Koalitionsvertrags (S. 132/Zeilen 6.219 ff.) soll "das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen" nach §§ 54 ff. UrhG "auf eine neue Grundlage" gestellt werden. Dabei soll die "an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte" zu zahlende angemessene Vergütung für sog. Privatkopien und sonstige eigene, nicht kommerzielle Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke nach § 53 Abs. 1, Abs. 2, §§ 60a bis 60f UrhG "effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt" und "wo immer möglich … direkt bei der nutzenden Einrichtung erhoben" werden. … mehr Rechtsanwalt Dr. Verweyen hat dazu einen Regelungsvorschlage ausgearbeitet, der unter dem Titel "Eine neue Grundlage für den Gerechten Ausgleich" als JurPC Web-Dokumen 10/2019 erschienen ist. Er schlägt dort eine an der Kopiervorlage anknüpfende Regelung der angemessenen Vergütung der Urheber und Rechteinhaber für Privatkopien nach den §§ 54 ff. UrhG bzw. Art. 5 Abs. 2 lit. a) und lit. b) der InfoSoc-RiL 2001/29/EG vor. Der Regelungsvorschlag, der u.a. dem BMJV und den maßgeblichen Urhebrrechtsvereinigungen vorliegt, kann zudem als Basis für eine Reglung der in diesem Bereich durch zunehmendes Streaming und Cloud-basierte Dienste verursachten Probleme (Einnahmeausfälle) dienen.