Keine Geräteabgaben auf sog. Business-Geräte

Nach Ansicht der Schiedsstelle UrhR ist für sog. Business-Geräte gleich welchen Typs (Geräte die von Unternehmen, Behörden, Forschungs- und Bildungseinrichtungen wie Universiäten und Schulen zu deren eigenen gewerblichen oder hoheitlichen Zwecken erworben werden) nach der Padawan- und Amazon-Rechtsprechung des EuGH keine Vergütung nach §§ 54 ff. UrhG geschuldet. Dies folgt aus dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle UrhR vom 26. September 2017, Az. Sch-Urh 90/12 – Gesamtvertrag Externe Festplatten und ihren Beschlüssen in Verfahren nach § 107 Abs 1 VGG (Sicherheitsleistung) zu Tablets und zu PC.

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