Forderungen der ZPÜ für gebrauchte Geräte

Die ZPÜ Zentralstelle für private Überspielungsrechte hat in den letzten Monaten vermehrt Reseller, d.h. Unternehmen, die mit gebrauchter IT-Hardware wie PCs, Mobiltelefone Tablets u.a. (einschl. refurbished, B-Ware, Rückläufer etc.) handeln, zur Erteilung von Auskünften und Zahlungen nach §§ 54 ff. UrhG aufgefordert. Dabei verlangt sie auch für gebrauchte Geräte den selben tariflichen Vergütungsbetrag, den sie für entsprechende Neugeräte verlangt. Zudem verlangt sie bei unterbleibender oder verspäteter Auskunft den doppelten Vergütungssatz. ... mehr

Wir halten die Forderungen der ZPÜ für gebrauchte Geräte für rechtswidrig und es erscheint uns offensichtlich, dass für ein gebrauchtes Gerät nicht der selbe Vergütungssatz geschuldet sein kann, wie für entsprechende Neugeräte. Zudem haben die ZPÜ und andere Verwertungsgesellschaften in der Vergangenheit gegenüber verschiedenen Unternehmen erklärt, für gebrauchte Geräte keinen Tarif aufgestellt zu haben und keine Abgaben zu fordern. Durch diese Aussagen ist die ZPÜ unseres Erachtens möglicherweise auch ggü. Dritten gebunden, denn als de facto Monopolist unterliegt sie kartellrechtlichen Bindungen und ist zur Gleichbehandlung verpflichtet. Wir führen dazu erste Musterverfahren vor der Schiedsstelle UrhR am DPMA.

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